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Der Hunde-OP-Schutz - alle Versicherungslistungen im Überblick:

  • Übernahme der OP-Kosten im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen, wenn die OP aufgrund von Krankheit oder Unfall medizinisch notwendig ist. Die Erstattung erfolgt nach dem 1fachen oder 2fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT, 30.06.2008).
  • Übernahme der Kosten für den letzten Untersuchungstag vor der Operation und für bis zu zehn Tage Nachbehandlung inklusive Untersuchungen, Röntgenbilder, Medikamente und Verbandsmaterialien.
  • Übernahme der Unterbringungskosten in der Tierklinik (bis zu 10 Tage nach dem OP-Tag).
  • Freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik.
  • Auslandsreisen bzw. Auslandsaufenthalte bis zu sechs Monaten sind mitversichert.
  • Aufnahmealter ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat.
  • Bis zu 100 Prozent Kostenerstattung bei Hunden, bei denen die Versicherung vor dem fünften Geburtstag abgeschlossen wird.
  • Werden Hunde erst nach ihrem fünften Geburtstag zum OP-Schutz angemeldet, beträgt die Erstattung statt 100 Prozent = 80 Prozent.
  • Keine Erstattungs-Höchstgrenzen - auch bei mehreren Operationen im Jahr werden die Kosten bis zum vereinbarten Satz der GOT übernommen.
  • Attraktive Rabatte bei mehreren Hunden sowie für speziell ausgebildete Hunde und bei längeren Vertagslaufzeiten.
  • Ende der Versicherung bei Verkauf oder Tod des Tieres.
  • Allgemeine Wartezeit von 30 Tagen.
  • Im Schadenfall: Garantiert schnelle und einfache Regulierung!